AG Stuttgart, - Vorinstanzaktenzeichen 10 IN 226/99
Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters
OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.2000 - Aktenzeichen 8 W 374/99 - Aktenzeichen 8 W 375/99
DRsp Nr. 2004/635
Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters
1. Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters (einschließlich der zu erstattenden Auslagen) nach § 64 Abs. 1InsO unterliegt nach der ausdrücklichen Bestimmung des § 64 Abs. 3InsO der sofortigen Beschwerde (§ 6 Abs. 1InsO) mit der Einschränkung, dass auch hier die Mindest-Beschwerdewerte des § 567 Abs. 2ZPO erreicht sein müssen.2. Die Sätze der neuen InsVV sind von dem Bestreben bestimmt, auch qualifizierten Verwaltern eine ausreichende (und verfassungskonforme) Vergütung zu sichern; es ist rechtlich verfehlt, das bisherige Multiplikator-System weiterhin anzuwenden oder regelmäßig Zuschläge zu gewähren.