BGH - Urteil vom 08.02.1993
II ZR 58/92
Normen:
GmbHG § 38 ;
Fundstellen:
AG 1993, 280
BB 1993, 1749
BB 1993, 675
BGHR GmbHG § 38 Amtsniederlegung 1
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 25
BGHZ 121, 257
DB 1993, 830
DRsp II(220)383
DZWIR 1993, 242
GmbHR 1993, 216
MDR 1993, 430
NJW 1993, 1198
WM 1993, 548
ZIP 1993, 430

Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

BGH, Urteil vom 08.02.1993 - Aktenzeichen II ZR 58/92

DRsp Nr. 1993/105

Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

»Die Amtsniederlegung eines Geschäftsführers ist grundsätzlich auch dann sofort wirksam, wenn sie nicht auf einen angeblich wichtigen Grund gestützt ist (Fortführung von BGHZ 78, 82).«

Normenkette:

GmbHG § 38 ;

Tatbestand:

Die Parteien sind Gesellschafter der A. -Moden Handelsgesellschaft mbH. Zu deren Geschäftsführern wurden bei ihrer Gründung im Jahre 1989 der Beklagte zu 1 und Rechtsanwalt B. bestellt. Ersterer erklärte mit Schreiben vom 8. Oktober 1990 die Niederlegung seines Geschäftsführeramts. Mit der Klage verlangt die Klägerin die Feststellung, daß - auch - Rechtsanwalt B. nicht mehr Geschäftsführer sei, weil er sein Amt am 6. März 1990, spätestens aber im Oktober 1990 ebenfalls niedergelegt habe.

Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Mit der Revision verfolgen die Beklagten ihren Klageabweisungsantrag weiter.

Entscheidungsgründe:

Die Revision ist nicht begründet.

1. Die Feststellungsklage ist zulässig.