Die I. GmbH S. i.A. (nachfolgend: GmbH oder Gesamtvollstreckungsschuldnerin) ist aus einem volkseigenen Betrieb hervorgegangen und Eigentümerin einiger Grundstücke. Sie war gemäß Entscheidung der Treuhandanstalt bis zum 1. Juli 1990 abzuwickeln. Der volkseigene Betrieb als Rechtsvorgänger der GmbH hatte bei der Staatsbank der DDR gemäß Vertrag vom 24./28. März 1990 ungesicherte Umlaufmittelkredite in Höhe von mehr als 4 Mio. Mark der DDR für die Zeit bis 30. Juni 1990 aufgenommen. Die verklagte Bank ist Rechtsnachfolgerin der Staatsbank.
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