FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.11.2014
6 K 2046/11
Normen:
EStG 2007 § 7g; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BB 2015, 112
DStR 2015, 6
DStRE 2016, 86

Steuer auf Gewinn aus Auflösung einer Ansparabschreibung als Masseverbindlichkeit?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.11.2014 - Aktenzeichen 6 K 2046/11

DRsp Nr. 2014/18573

Steuer auf Gewinn aus Auflösung einer Ansparabschreibung als Masseverbindlichkeit?

Hat der Insolvenzverwalter eine Ansparabschreibung gebildet und den Gewerbebetrieb des Insolvenzschuldners zu einem späteren Zeitpunkt freigegeben, so führt die durch den Insolvenzschuldner nach der Freigabe vorgenommene Auflösung der Ansparabschreibung dazu, dass die daraus resultierende Steuer eine insolvenzfreie Forderung ist und nicht eine Forderung gegen die Insolvenzmasse.

Normenkette:

EStG 2007 § 7g; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Streitig ist der Zeitpunkt der Auflösung einer Ansparabschreibung während des Insolvenzverfahrens (vor oder nach Freigabe des Gewerbebetriebs durch den Insolvenzverwalter).

Der Kläger betreibt ein Transportunternehmen. Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 19.03.2003 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers eröffnet. Am 01.06.2007 gab der Insolvenzverwalter den Gewerbebetrieb des Klägers frei. Nach dem Ablauf der Wohlverhaltensperiode am 19.03.2009 wurde dem Kläger mit Beschluss vom 07.07.2010 Restschuldbefreiung gewährt.