Streitig ist der Zeitpunkt der Auflösung einer Ansparabschreibung während des Insolvenzverfahrens (vor oder nach Freigabe des Gewerbebetriebs durch den Insolvenzverwalter).
Der Kläger betreibt ein Transportunternehmen. Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 19.03.2003 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers eröffnet. Am 01.06.2007 gab der Insolvenzverwalter den Gewerbebetrieb des Klägers frei. Nach dem Ablauf der Wohlverhaltensperiode am 19.03.2009 wurde dem Kläger mit Beschluss vom 07.07.2010 Restschuldbefreiung gewährt.
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