Stilllegung des Schuldner-Unternehmens im Insolvenzeröffnungsverfahren
AG Aachen, Beschluß vom 29.03.1999 - Aktenzeichen 19 IN 53/99
DRsp Nr. 2003/16811
Stilllegung des Schuldner-Unternehmens im Insolvenzeröffnungsverfahren
Die Stilllegung des Schuldner-Unternehmens mit Zustimmung des Insolvenzgerichts kann im Insolvenzeröffnungsverfahren geboten sein, wenn erhebliche Verluste erwirtschaftet werden und keine Aussicht auf Sanierung besteht.