AG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen 253 IN 54/00
Streit über Gerichtskostenansatz in einem Insolvenzverfahren als Insolvenzsache
OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2001 - Aktenzeichen 23 W 273/01
DRsp Nr. 2002/5663
Streit über Gerichtskostenansatz in einem Insolvenzverfahren als Insolvenzsache
»Der Streit über den Ansatz von Gerichtskosten in einem Insolvenzverfahren - hier: weitere Beschwerde gegen einen landgerichtlichen Beschluß, mit dem die Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Zurückweisung der eingelegten Kostenerinnerung zurückgewiesen worden ist - stellt sich ebenso wie das Ausgangsverfahren als Insolvenzsache dar. Demgemäß hat - obwohl vorliegend die Entscheidung eines Landgerichts im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm angefochten ist - das Oberlandesgericht Köln als zuständiges Gericht zu entscheiden, da ihm die Entscheidungen über weitere Beschwerden in Insolvenzsachen für die Bezirke aller Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen zugewiesen sind.«