Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens haben der Kläger zu 1. zu 3/4 und der Kläger zu 2. zu 1/4 zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 1. und 2., die diese selbst zu tragen haben.
III.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist (im Wesentlichen), in welcher Höhe die Einkommensteuerschuld 2013 Masseverbindlichkeit ist.
Mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - (11 IN .../12) vom 1. November 2012 wurde über das Vermögen des Klägers zu 2. (Inhaber der Firma S) das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zu 1. zum Insolvenzverwalter bestellt.
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