FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.06.2019
7 K 7088/12
Normen:
InsO § 38; InsO § 87; InsO § 176; InsO § 178 Abs. 2; InsO § 178 Abs. 3; InsO § 201 Abs. 2 S. 1-2;
Fundstellen:
ZInsO 2019, 2070

Streitige Höhe der Festsetzung der Umsatzsteuer; Auswirkungen einer Rücknahme des Widerspruchs des Insolvenzverwalters gegen die Anmeldung der Umsatzsteuerforderung; Fehlendes Rechtsschutzinteresse

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.06.2019 - Aktenzeichen 7 K 7088/12

DRsp Nr. 2019/13491

Streitige Höhe der Festsetzung der Umsatzsteuer; Auswirkungen einer Rücknahme des Widerspruchs des Insolvenzverwalters gegen die Anmeldung der Umsatzsteuerforderung; Fehlendes Rechtsschutzinteresse

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

InsO § 38; InsO § 87; InsO § 176; InsO § 178 Abs. 2; InsO § 178 Abs. 3; InsO § 201 Abs. 2 S. 1-2;

Tatbestand

In der Sache streitig ist, ob die Umsatzsteuer 2008 aufgrund von zwei Fehlbuchungen zu hoch festgesetzt worden ist. Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung stellt sich die Frage, wie sich die Rücknahme des Widerspruchs des Insolvenzverwalters gegen die Anmeldung der Umsatzsteuerforderung auswirkt.

Klägerin ist die A... GmbH & Co KG i. L.. An dieser sind beteiligt die B... GmbH i. L. als Komplementärin und C... als Kommanditist. Alleiniger Geschäftsführer der GmbH war C.... Nach § 4 Abs. 1 des KG-Gesellschaftsvertrages obliegt die Vertretung der Klägerin allein der GmbH. Die Klägerin handelte mit Merchandisingartikeln.

Nachdem die Klägerin bis zu diesem Zeitpunkt keine Steuererklärungen für das Streitjahr 2008 eingereicht hatte, setzte der Beklagte die Umsatzsteuer 2008 mit Schätzungsbescheid vom 13.10.2009 (vgl. Probeberechnung Bl. 24 der Umsatzsteuerakte - USt -) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung - VdN - auf 2.079,00 € fest.