1. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 24.06.2014 im Verfahren 3 K 974/13 wird dahingehend geändert, dass zu Gunsten des Klägers weitere Kosten i.H.v.
554,42 EUR |
(in Worten: EUR fünfhundertvierundfünfzig 42/100) |
festgesetzt werden. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.
2. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei.
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