OLG Celle - Beschluss vom 22.12.2000
13 W 84/00
Normen:
ZPO § 3 § 37 ;
Fundstellen:
ZInsO 2001, 131

Streitwert für Klage auf Rückübertragung einer Eigentümergrundschuld

OLG Celle, Beschluss vom 22.12.2000 - Aktenzeichen 13 W 84/00

DRsp Nr. 2005/3594

Streitwert für Klage auf Rückübertragung einer Eigentümergrundschuld

Der Streitwert für eine auf Rückgewähr eines abgetretenen Eigentümergrundpfandrechts gerichteten Anfechtungsklage bemisst sich nach dem Wert, den die Rückübertragung für die Konkursmasse hat.

Normenkette:

ZPO § 3 § 37 ;

Hinweise:

Anmerkung Wilhelm ZInsO 2001, 131

Fundstellen
ZInsO 2001, 131