Streitwert für Klage gegen Insolvenzverwalter auf abgesonderte Befriedigung aus Entschädigungsforderung gegen Haftpflichtversicherer des Gemeinschuldners
OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2006 - Aktenzeichen 5 W 136/06
DRsp Nr. 2007/8334
Streitwert für Klage gegen Insolvenzverwalter auf abgesonderte Befriedigung aus Entschädigungsforderung gegen Haftpflichtversicherer des Gemeinschuldners
»Der Streitwert einer Klage gegen den Insolvenzverwalter auf abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsforderung gegen den Haftpflichtversicherer des Gemeinschuldners (§ 157VVG) bestimmt sich auch dann nach § 6ZPO (nicht nach § 182InsO), wenn insoweit auf Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle geklagt wird.«