Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Finanzrechtsstreits; Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Aufnahme des Verfahrens
BFH, Beschluss vom 26.09.2006 - Aktenzeichen X S 4/06
DRsp Nr. 2006/28494
Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Finanzrechtsstreits; Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Aufnahme des Verfahrens
»Wird der durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners unterbrochene Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids vom Insolvenzverwalter aufgenommen, so bestimmt sich der Wert des Streitgegenstands für das weitere Verfahren ab Aufnahme des Rechtsstreits nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die noch unerfüllte Steuerforderung zu erwarten ist.«