Auf die Beschwerde der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 31.10.2012 geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 41.529,09 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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