Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 5. Juli 2018 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage in Höhe von 31.135,60 € nebst Zinsen abgewiesen wurde.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 22 - vom 18. Dezember 2015 wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 31.135,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. November 2010 zu bezahlen.
Die Kosten des ersten und zweiten Rechtszuges tragen der Kläger zu 73 vom Hundert und die Beklagte zu 27 vom Hundert. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Beklagte.
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