I.
Die H. Verlagsanstalt und Druckerei GmbH (HVA) existierte zumindest seit dem Jahr 1948. Zum damaligen Zeitpunkt erließ die HVA eine Satzung über eine Unterstützungseinrichtung nebst dazugehöriger Richtlinien zugunsten ihrer Arbeitnehmer.
Der Antragsteller/Beteiligter Ziffer 1 ist der im Betrieb der HVA gebildete Betriebsrat.
Es existiert eine zwischen der HVA und dem Antragsteller abgeschlossene Betriebsvereinbarung in der Fassung vom 01.01.1997. Sie enthält allgemeine Bestimmungen über
- die Aufnahme und Beendigung der Arbeitsverhältnisse,
- die Arbeitszeit,
- Mitteilungspflichten im Krankheitsfall,
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