Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 3. Juli 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Eigenantrag vom 5. März 2014 über das Vermögen der Verlag " A. " GmbH & Co. KG (nachfolgend: Schuldnerin) am 26. Mai 2014 eröffneten Insolvenzverfahren.
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