Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss des 14. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 23. November 2016 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagte zur Zahlung von mehr als 7.000 € verurteilt wurde.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Eigenantrag vom 17. Juli 2015 über das Vermögen des M. H. (nachfolgend: Schuldner) am 10. August 2015 eröffneten Insolvenzverfahren.
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