BGH - Urteil vom 16.12.1999
IX ZR 270/98
Normen:
ZPO § 851 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2000, 869
DNotZ 2000, 752
InVo 2000, 170
MDR 2000, 477
NJW 2000, 1270
Rpfleger 2000, 222
WM 2000, 264
ZIP 2000, 265
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf,
LG Düsseldorf,

Treuhänderische Bindung der Kaufpreiszahlung

BGH, Urteil vom 16.12.1999 - Aktenzeichen IX ZR 270/98

DRsp Nr. 2000/1955

Treuhänderische Bindung der Kaufpreiszahlung

»Vereinbaren die Parteien eines Kaufvertrages, daß der Käufer zur Ablösung von Rechten einer Bank an dem Kaufgegenstand den Kaufpreis nur auf ein debitorisches Konto des Verkäufers bei der betreffenden Bank einzahlen darf, so unterliegt der Kaufpreisanspruch einer treuhänderischen Zweckbindung, die ein Gläubiger des Verkäufers, der den Anspruch pfändet, gegen sich gelten lassen muß.«

Normenkette:

ZPO § 851 Abs. 1 ;

Tatbestand: