Die Kläger beanspruchen als Verwalter in dem am 07.07.2000 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brüder Johannes und Dieter L (künftig: Gemeinschuldner) vom Beklagten aus dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung und aus ungerechtfertigter Bereicherung Zahlung von 212.123,77 DM.
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