BGH - Beschluß vom 18.09.2001
IX ZB 75/99
Normen:
Deutsch-Israelischer Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag (vom 20. Juli 1977) Art. 8 Abs. 2 Art. 7 Abs. 1 Nr. 11 Art. 15 Abs. 1 Nr. 5 ; EuGVÜ Art. 18 ;
Fundstellen:
IPRax 2003, 351
InVo 2002, 201
NJW-RR 2002, 1357
Rpfleger 2002, 35
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,
LG Konstanz,

Überprüfung der Zuständigkeit des Gerichts im Anerkennungsverfahren; Begriff der Einlassung

BGH, Beschluß vom 18.09.2001 - Aktenzeichen IX ZB 75/99

DRsp Nr. 2001/15801

Überprüfung der Zuständigkeit des Gerichts im Anerkennungsverfahren; Begriff der Einlassung

»1. Die Zuständigkeit des Gerichts im Entscheidungsstaat darf im Anerkennungsverfahren nur überprüft werden, wenn das Gericht keinerlei Feststellungen dazu getroffen hat; das ist auch dann nicht ohne weiteres anzunehmen, wenn die Zuständigkeit nicht ausdrücklich bejaht wird. 2. Zum Begriff der Einlassung, wenn der Beklagte schriftlich den Empfang der Klage bestätigt und ausführt, warum er die Klage für unbegründet hält, aber weder die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts rügt noch später in der mündlichen Verhandlung auftritt. 3. Das zu vollstreckende Urteil muß nicht notwendigerweise unter Beachtung zwischenstaatlicher Übereinkünfte zugestellt worden sein.«

Normenkette:

Deutsch-Israelischer Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag (vom 20. Juli 1977) Art. 8 Abs. 2 Art. 7 Abs. 1 Nr. 11 Art. 15 Abs. 1 Nr. 5 ; EuGVÜ Art. 18 ;

Gründe: