Übersicht: Regelungsalternativen des Insolvenzplans

Übersicht: Regelungsalternativen des Insolvenzplans

 

Befriedigung der Gläubiger

 

Sanierung des schuldnerischen Unternehmens

 

Haftung des Schuldners

 

 

 

übertragende Sanierung

 

leistungs- und finanzwirtschaftliche Sanierung

 

 

 

abweichend von §§ 159 ff., 165 ff. InsO Regelung zur

-   Befriedigung der abson­derungsberechtigten Gläubiger

-   Befriedigung der Insolvenz­gläu­biger

durch

-   individuelle Liquidation des Unter­nehmens

-   Verbindung mit anderen For­men des Plans (Stufenplan)

 

Übertragung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen auf einen neu gegründeten Unternehmensträger (Auffanggesellschaft) oder auf eine Über­nahmegesellschaft (Kaufpreis fließt zur Insolvenzmasse) wird erleichtert durch

-   Wegfall der Über­nahmehaftung (§ 419 BGB)

-   erleichterte Kündigungen durch Betriebsänderung (§§ 122  ff., 128 InsO)

-   individuelle Regelungen zur Übertragung gegenüber §§ 160 Abs.  2 Nr. 1, 162, 163 InsO

-   Arbeitnehmer­regelung (§613a BGB) bleibt problematisch

 

 

Sanierung des Unter­nehmens oder von Unternehmensteilen im Rahmen des Unter­nehmensträgers nach Maßgabe der betriebs­wirtschaftlichen Sanierungswürdigkeit setzt voraus

-   Prüfung der leistungswirtschaftlichen Chancen (Finanz-, Ertragslage, Marktchancen, Produkt­palette)