Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 18. Juli 2007 und das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Landshut vom 4. Mai 2007 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Von Rechts wegen
Der Beklagte ist Verwalter in dem am 1. September 2002 über das Vermögen der I. GbR (fortan: Schuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren.
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