OLG Celle - Beschluss vom 11.01.2010
4 AR 3/10
Normen:
InsO § 3; ZPO § 281;
Fundstellen:
DB 2010, 334
NZI 2010, 194
ZIP 2010, 489
Vorinstanzen:
AG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 906 IN 463/09

Umfang der Ermittlungspflicht des Insolvenzgerichts hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit

OLG Celle, Beschluss vom 11.01.2010 - Aktenzeichen 4 AR 3/10

DRsp Nr. 2010/1120

Umfang der Ermittlungspflicht des Insolvenzgerichts hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit

Hat das Insolvenzgericht am alten Sitz der Insolvenzschuldnerin vor einer Verweisung des Verfahrens Anhaltspunkte dafür, dass diese an ihrem gerade durch Verlegung neu begründeten Sitz keine Geschäftstätigkeit entfaltet hat, hat es alle Umstände von Amts wegen zu ermitteln, die seine örtliche Zuständigkeit begründen könnten. die bloße Nachfrage bei der Insolvenzschuldnerin über den Umfang einer etwaigen wirtschaftlichen Tätigkeit im eigenen Bezirk ist hierfür unzureichend.

Das Amtsgericht Hannover ist zuständig.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

InsO § 3; ZPO § 281;

Gründe:

I.