BGH - Urteil vom 19.10.1999
XI ZR 292/98
Normen:
BGB § 398 ;
Fundstellen:
BB 1999, 2424
DB 1999, 2560
InVo 2000, 92
KTS 2000, 99
MDR 1999, 1515
NJW 1999, 3776
WM 1999, 2303
ZIP 1999, 1960
Vorinstanzen:
KG, LG Berlin,

Umfang der formularmäßigen Sicherungsabtretung einer Forderung

BGH, Urteil vom 19.10.1999 - Aktenzeichen XI ZR 292/98

DRsp Nr. 2000/94

Umfang der formularmäßigen Sicherungsabtretung einer Forderung

»Zur interessengerechten Auslegung der formularmäßigen Sicherungsabtretung des jeweiligen Guthabens auf einem Bankkonto." Die formularmäß vereinbarte Sicherungsabtretung einer Forderung auf einem Bankkonto umfaßt auch dann von diesem Konto auf ein Unterkonto umgebuchte Beträge, wenn zwar der Zusatz "einschließlich aller Unterkonten" gestrichen wurde, die Umbuchung auf ein (Festgeld-)Unterkonto jedoch nur erfolgte, um eine bessere Verzinsung des Guthabens zu erzielen.

Normenkette:

BGB § 398 ;

Tatbestand:

Der Kläger, Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der E. GmbH (im folgenden: Gemeinschuldnerin), verlangt von der beklagten Bank die Auszahlung eines Guthabens.

Die Gemeinschuldnerin stand mit der Beklagten in Geschäftsbeziehung. Durch Formularvertrag vom 30. Juni 1994 trat sie das jeweilige Guthaben aus dem Spar-/Festgeld-/Sonder-Konto Nr. 9... an die W. Versicherungs-AG (im folgenden: W. AG) ab. Die Zessionarin erklärte sich dabei mit Verfügungen der Gemeinschuldnerin über anfallende Guthabenzinsen einverstanden. Der in dem Vertrag vorformulierte Abschnitt "einschließlich aller bestehenden und/oder zukünftigen Unterkonten" wurde gestrichen.