Der Kläger, Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der E. GmbH (im folgenden: Gemeinschuldnerin), verlangt von der beklagten Bank die Auszahlung eines Guthabens.
Die Gemeinschuldnerin stand mit der Beklagten in Geschäftsbeziehung. Durch Formularvertrag vom 30. Juni 1994 trat sie das jeweilige Guthaben aus dem Spar-/Festgeld-/Sonder-Konto Nr. 9... an die W. Versicherungs-AG (im folgenden: W. AG) ab. Die Zessionarin erklärte sich dabei mit Verfügungen der Gemeinschuldnerin über anfallende Guthabenzinsen einverstanden. Der in dem Vertrag vorformulierte Abschnitt "einschließlich aller bestehenden und/oder zukünftigen Unterkonten" wurde gestrichen.
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