Die Klägerin verlangt von den Beklagten Ersatz des Gehalts, das sie an ihren früheren Angestellten B für die Zeit vom 1. Januar bis 30. September 1982 gezahlt hat, sowie Erstattung der Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses gegen B. Die Beklagte zu 2) war damals die persönlich haftende Gesellschafterin der Beklagten zu 1); die Beklagten zu 3) bis 5) waren die persönlich haftenden Gesellschafter der Beklagten zu 2).
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