Der Beklagte ist Verwalter in dem am 28. März 1991 eröffneten Konkurs über das Vermögen der J. F. A. AG. Das klagende Kreditinstitut meldete eine Forderung von 1.022.628,28 DM an, die zur Konkurstabelle festgestellt wurde.
Am 26. Mai 1992 erhielt die Klägerin aus abgesonderter Befriedigung einen Erlös von 215.000 DM. Diesen Betrag will sie zunächst mit dem in der Zeit vom 29. März 1991 bis zum 26. Mai 1992 entstandenen Zinsanspruch in Höhe von 131.305,47 DM verrechnen und lediglich den Rest von der angemeldeten Hauptforderung in Abzug bringen. Demgegenüber ist der Beklagte der Auffassung, der Absonderungsgläubiger dürfe den Erlös aus der Sicherheitenverwertung nicht zur Tilgung der nach Konkurseröffnung entstandenen Zinsansprüche verwenden. Das Konkursgericht hat deshalb die Forderung der Klägerin nur mit 807.628,28 DM im Schlußverzeichnis vermerkt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|