OLG Karlsruhe - Urteil vom 09.09.2020
6 U 109/19
Normen:
BGB § 823 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2020, 2241
DStR 2021, 44
NZI 2021, 24
ZIP 2021, 1396
ZInsO 2020, 2212
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 04.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 28/19

Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht durch den Geschäftsführer einer GmbHErsatzfähigkeit der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.2020 - Aktenzeichen 6 U 109/19

DRsp Nr. 2020/13990

Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht durch den Geschäftsführer einer GmbH Ersatzfähigkeit der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

Nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO kann der Ersatz solcher freiwilliger Aufwendungen verlangt werden, die nach Verletzung der Insolvenzantragspflicht in dem Vertrauen auf die Solvenz des Schuldners und der vernünftigen Erwartung gemacht werden, einen vor Insolvenzreife gegen den Schuldner begründeten Anspruch durchzusetzen.

Tenor

1.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 4. Oktober 2019, Az. 6 O 28/19, wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten der Berufung fallen dem Beklagten zur Last.

3.

Dieses Urteil und das zu 1. genannte Urteil sowie das dort aufrechterhaltene Versäumnisurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 9. Juli 2019, Az. 6 O 28/19, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der genannten Urteile vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt vom Beklagten Schadensersatz wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht und Feststellung.