I. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 28. Januar 2004 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Wegen rückständigen Unterhalts für den Zeitraum vom 15. Oktober bis 30. November 1996 in Höhe von 1.679,82 EUR erwirkte der Gläubiger am 26. November 2004 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, durch den der Anspruch des Schuldners auf Zahlung von Arbeitseinkommen gepfändet wurde.
Auf die Erinnerung des Schuldners hat das Insolvenzgericht den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgehoben. Die dagegen von dem Gläubiger eingelegte Beschwerde hat das Landgericht zurückgewiesen. Mit der von dem Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt der Gläubiger sein Pfändungsbegehren weiter.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|