I. Der Gläubiger hat ein rechtskräftiges Versäumnisurteil des Landgerichts Bielefeld vom 2. November 1977 erwirkt, durch das der Schuldner zur Zahlung von 71.947 DM nebst Zinsen verurteilt wurde. Dem Zahlungstitel liegt in Höhe eines Teilbetrages von 10.000 Euro eine vorsätzliche unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde.
Über das Vermögen des Schuldners wurde am 21. Januar 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet. Den Antrag des Gläubigers vom 26. September 2005 auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der künftige Forderungen des Schuldners betrifft, hat das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - zurückgewiesen. Diese Entscheidung hat das Landgericht auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers bestätigt. Mit der vom Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt der Gläubiger sein Begehren weiter.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|