Der Kläger ist Insolvenzverwalter im Verfahren betreffend die X-GmbH - im Folgenden: ..., deren Geschäftszweck die Produktion und Lieferung von Flachglas waren.
Auf Grund eines Vertrags vom 4. August 2000 erwarb die X-GmbH das Erbbaurecht an dem Grundstück A-Straße in M. Im Zusammenhang mit diesem Kauf machte die GmbH erfolgreich Vorsteuer in Höhe von umgerechnet 759.115,00 EUR geltend.
Am 1. April 2004 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der X-GmbH eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt.
Er veräußerte mit Vertrag vom 23. Dezember 2004 das oben genannte Erbbaurecht umsatzsteuerfrei. Der Lastenwechsel erfolgte am 1. Oktober 2005.
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