FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.11.2010
7 K 7008/08
Normen:
UStG 2005 § 15a Abs. 8; UStG 2005 § 15a Abs. 1 S. 2; UStG 2005 § 13; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 38; UStDV 2005 § 44 Abs. 4 S. 3;

Umsatzsteuer aus Vorsteuerberichtigung als Masseverbindlichkeit

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2010 - Aktenzeichen 7 K 7008/08

DRsp Nr. 2011/2567

Umsatzsteuer aus Vorsteuerberichtigung als Masseverbindlichkeit

Veräußert der Insolvenzverwalter ein vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Inanspruchnahme eines Vorsteuerabzugsbetrages erworbenes Erbbaurrecht umsatzsteuerfrei, ist der Berichtigungsanspruch nach § 15a Abs. 8 UStG als Masseverbindlichkeit und nicht als Insolvenzforderung anzusehen.

Normenkette:

UStG 2005 § 15a Abs. 8; UStG 2005 § 15a Abs. 1 S. 2; UStG 2005 § 13; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 38; UStDV 2005 § 44 Abs. 4 S. 3;

Tatbestand:

Der Kläger ist Insolvenzverwalter im Verfahren betreffend die X-GmbH - im Folgenden: ..., deren Geschäftszweck die Produktion und Lieferung von Flachglas waren.

Auf Grund eines Vertrags vom 4. August 2000 erwarb die X-GmbH das Erbbaurecht an dem Grundstück A-Straße in M. Im Zusammenhang mit diesem Kauf machte die GmbH erfolgreich Vorsteuer in Höhe von umgerechnet 759.115,00 EUR geltend.

Am 1. April 2004 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der X-GmbH eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt.

Er veräußerte mit Vertrag vom 23. Dezember 2004 das oben genannte Erbbaurecht umsatzsteuerfrei. Der Lastenwechsel erfolgte am 1. Oktober 2005.