LAG Niedersachsen - Urteil vom 14.12.2011
2 Sa 97/11
Normen:
InsO § 35 Abs. 2;
Fundstellen:
EzA-SD 2012, 17
NZA 2013, 8
NZI 2012, 361
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 26.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 294/10

Unbegründete Kündigungsschutzklage bei fehlender Passivlegitimation des Insolvenzverwalters nach Freigabeerklärung zur selbständigen Tätigkeit des Schuldners

LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.12.2011 - Aktenzeichen 2 Sa 97/11

DRsp Nr. 2012/9793

Unbegründete Kündigungsschutzklage bei fehlender Passivlegitimation des Insolvenzverwalters nach Freigabeerklärung zur selbständigen Tätigkeit des Schuldners

Mit der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 35 Abs. 2 InsO geht die Verfügungsbefugnis über die Arbeitsverhältnisse mit sofortiger Wirkung wieder auf den Schuldner über. Der Insolvenzverwalter ist für eine Kündigungsschutzklage nach Abgabe der Freigabeerklärung nicht mehr passivlegitimiert.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 26. Oktober 2010 - 2 Ca 294/10 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 35 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung und über die Passivlegitimation des beklagten Insolvenzverwalters.

Der am 18. August 1984 geborene Kläger war seit dem 06. Mai 2010 bei Herrn M., der als Einzelunternehmer einen Kurier- und Kleinsttransportbetrieb führte, beschäftigt. Der Kläger sollte ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von 1.250,00 € erhalten. Eine Probezeit wurde nicht vereinbart und ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht abgeschlossen.