ArbG Koblenz, vom 20.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 3906/13
Unbegründete Rückforderungsklage des Insolvenzverwalters unter Anfechtung eines Anstellungsvertrages bei unzureichenden Darlegungen zur Begründung eines Scheinarbeitsverhältnisses
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.11.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 321/14
DRsp Nr. 2015/4307
Unbegründete Rückforderungsklage des Insolvenzverwalters unter Anfechtung eines Anstellungsvertrages bei unzureichenden Darlegungen zur Begründung eines Scheinarbeitsverhältnisses
Insolvenzanfechtung: Darlegungs und Beweislast des anfechtenden Insolvenzverwalters, Pastor für Missionswerk, Telearbeit1. Den anfechtenden Insolvenzverwalter trifft die primäre Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines unentgeltlichen Geschäfts. Er ist dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass es sich bei einem schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag um ein Scheingeschäft im Sinn des § 117 Abs. 1BGB gehandelt hat. Gleichfalls ist der anfechtende Insolvenzverwalter darlegungs- und beweispflichtig für den Einwand, der Arbeitsvertrag sei nicht abredegemäß durchgeführt worden, die beklagte Partei habe das Entgelt nur wegen der Hingabe eines Darlehens bzw. als Schenkung erhalten und sei nicht tätig geworden.
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