LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.11.2014
7 Sa 313/14
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; InsO § 129 Abs. 1; InsO § 143 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 20.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 3446/13

Unbegründete Rückforderungsklage unter Anfechtung des Arbeitsvertrages bei unzureichenden Darlegungen des Insolvenzverwalters zur Hingabe eines Darlehens oder einer Schenkung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.11.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 313/14

DRsp Nr. 2015/4940

Unbegründete Rückforderungsklage unter Anfechtung des Arbeitsvertrages bei unzureichenden Darlegungen des Insolvenzverwalters zur Hingabe eines Darlehens oder einer "Schenkung" ohne tatsächliche Arbeitsleistung

1. Den anfechtenden Insolvenzverwalter trifft die primäre Darlegungs und Beweislast für das Vorliegen eines unentgeltlichen Geschäfts. Er ist dafür darlegungs und beweispflichtig, dass es sich bei einem schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag um ein Scheingeschäft im Sinn des § 117 Abs. 1 BGB gehandelt hat. Gleichfalls ist der anfechtende Insolvenzverwalter darlegungs und beweispflichtig für den Einwand, der Arbeitsvertrag sei nicht abredegemäß durchgeführt worden, die beklagte Partei habe das Entgelt nur wegen der Hingabe eines Darlehens bzw. als Schenkung erhalten und sei nicht tätig geworden.2. Der Grundsatz der vollen Darlegungslast des anfechtenden Insolvenzverwalters bedarf insbesondere dann einer Einschränkung, wenn er außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs steht und den Sachverhalt nicht ermitteln kann, während der beklagten Partei die erforderliche tatsächliche Aufklärung ohne weiteres möglich und auch zuzumuten ist. Das setzt aber voraus, dass der anfechtende Insolvenzverwalter alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um seiner primären Darlegungslast zu genügen.

Tenor

1. 2.