LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.11.2005
5 Sa 41/05
Normen:
BGB § 249 § 615 ; SGB III § 335 Abs. 3 ; InsO § 53 § 55 Abs. 1 Nr. 1, 2 § 60 Abs. 1 Satz 1 § 61 Satz 2 § 108 Abs. 1 § 208 § 209 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 2 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 16.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 6704/04

Unbegründete Schadensersatzklage gegen Insolvenzverwalter bei Forderungsausfall infolge nicht rechtzeitiger Erfüllung vergleichsweise eingegangener Verpflichtung zur Entlohnung des freigestellten Arbeitnehmers vor Eintritt der Masseunzulänglichkeit

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2005 - Aktenzeichen 5 Sa 41/05

DRsp Nr. 2006/2871

Unbegründete Schadensersatzklage gegen Insolvenzverwalter bei Forderungsausfall infolge nicht rechtzeitiger Erfüllung vergleichsweise eingegangener Verpflichtung zur Entlohnung des freigestellten Arbeitnehmers vor Eintritt der Masseunzulänglichkeit

»Zur ursächlichen Haftung des Insolvenzverwalters für Forderungsausfall infolge nicht rechtzeitiger Erfüllung einer im Prozessvergleich von ihm eingegangenen Verpflichtung zur Bezahlung von Masseverbindlichkeiten (Arbeitsentgeltansprüche eines freigestellten Arbeitnehmers) vor Eintritt von Masseunzulänglichkeit«

Normenkette:

BGB § 249 § 615 ; SGB III § 335 Abs. 3 ; InsO § 53 § 55 Abs. 1 Nr. 1, 2 § 60 Abs. 1 Satz 1 § 61 Satz 2 § 108 Abs. 1 § 208 § 209 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 2 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt den Beklagten persönlich wegen der Nichterfüllung von Arbeitsentgeltansprüchen aus der Insolvenzmasse in Anspruch.