Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. April 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.202,12 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % - Punkten über dem Basissatz seit dem 19.02.2004 zu zahlen.
Die weitergehende Klage sowie die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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