Dem weiteren Beteiligten zu 1 wird Wiedereinsetzung in die versäumten Fristen zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt.
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 22. Dezember 2021 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
I.
Der weitere Beteiligte zu 1 (fortan: weiterer Beteiligter) ist Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin. Er hat beantragt, bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das Arbeitseinkommen mit dem Pflegegeld zusammenzurechnen, welches die Schuldnerin für die Versorgung des bei ihr wohnenden autistischen Sohnes erhält. Der Antrag ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Mit seiner vom Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde will der weitere Beteiligte weiterhin erreichen, dass das Arbeitseinkommen der Schuldnerin und das Pflegegeld bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens zusammengerechnet werden.
II.
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