Die Klägerin verlangt als Konkursverwalterin über den Nachlass des D####, dessen Ehefrau die Beklagte war, die Rückgewähr von Geld zur Konkursmasse.
Der am 4. April 1996 in Ha### verstorbene D#### war Eigentümer eines Hausgrundstückes in Hö###, welches er mit notariellem Kaufvertrag vom 26. August 1994 für 75.000,00 DM verkaufte. Der Kaufpreis wurde entsprechend der Vereinbarung in § 6 des Kaufvertrages am 31. Oktober 1994 auf das Girokonto der Beklagten überwiesen.
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