H., über dessen Vermögen im Laufe des Rechtsstreits der Konkurs eröffnet wurde, ist Eigentümer eines Rennwagens, den der Beklagte als Fahrer dieses Fahrzeuges am 26. August 1994 bei einer sogenannten Einstellfahrt anläßlich eines Pokalrennens beschädigte. Der Kläger als Konkursverwalter hat den vom Gemeinschuldner angestrengten Prozeß aufgenommen, mit dem er den Beklagten auf Schadensersatz in Anspruch nimmt.
Schon vor Einreichung der Klage am 26. September 1995 hatte der Gemeinschuldner die Forderung gegen den Beklagten wegen der Beschädigung des Rennwagens am 25. Oktober 1994 an seine Ehefrau abgetreten. Die Abtretung wurde jedoch gegenüber dem Beklagten erst mit Schreiben vom 3. März 1997 offengelegt. In der Berufungsverhandlung am 16. Februar 1998 hat die Ehefrau diese Forderung an den Kläger abgetreten.
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