1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 12. Dezember 2007 -
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Saarlouis vom 31. Mai 2007 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 2. Mai 2006 nicht beendet worden ist.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
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