KG - Beschluss vom 09.10.2000
26 W 7002/00
Normen:
ZPO § 240 ;
Fundstellen:
ZInsO 2001, 265

Unterbrechung des Rechtsstreits durch die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung

KG, Beschluss vom 09.10.2000 - Aktenzeichen 26 W 7002/00

DRsp Nr. 2005/3587

Unterbrechung des Rechtsstreits durch die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ohne allgemeines Verwaltungs- und Verfügungsverbot gegen den Schuldner unterbricht einen Rechtsstreit nach § 240 Abs. 2 ZPO nicht. Eine bloße Verfügungsbeschränkung liegt auch dann vor, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner die Einziehung von Außenständen untersagt und den vorläufigen Insolvenzverwalter zur Forderungseinziehung ermächtigt.

Normenkette:

ZPO § 240 ;
Fundstellen
ZInsO 2001, 265