Unterbrechung des Rechtsstreits durch die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung
KG, Beschluss vom 09.10.2000 - Aktenzeichen 26 W 7002/00
DRsp Nr. 2005/3587
Unterbrechung des Rechtsstreits durch die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ohne allgemeines Verwaltungs- und Verfügungsverbot gegen den Schuldner unterbricht einen Rechtsstreit nach § 240 Abs. 2ZPO nicht. Eine bloße Verfügungsbeschränkung liegt auch dann vor, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner die Einziehung von Außenständen untersagt und den vorläufigen Insolvenzverwalter zur Forderungseinziehung ermächtigt.