Unterbrechung des Rechtsstreits über eine vor Insolvenzeröffnung abgetretene Forderung des Schuldners
OLG München, Beschluss vom 16.02.2000 - Aktenzeichen 3 U 3374/99
DRsp Nr. 2005/14091
Unterbrechung des Rechtsstreits über eine vor Insolvenzeröffnung abgetretene Forderung des Schuldners
Ein Rechtsstreit über eine Forderung wird auch dann gemäß § 240ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers unterbrochen, wenn dieser die Forderung schon zuvor zur Sicherung von Honoraransprüchen an seinen Prozessbevollmächtigten abgetreten hatte.