OLG München - Beschluss vom 16.02.2000
3 U 3374/99
Normen:
ZPO 240;
Fundstellen:
KTS 2000, 381

Unterbrechung des Rechtsstreits über eine vor Insolvenzeröffnung abgetretene Forderung des Schuldners

OLG München, Beschluss vom 16.02.2000 - Aktenzeichen 3 U 3374/99

DRsp Nr. 2005/14091

Unterbrechung des Rechtsstreits über eine vor Insolvenzeröffnung abgetretene Forderung des Schuldners

Ein Rechtsstreit über eine Forderung wird auch dann gemäß § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers unterbrochen, wenn dieser die Forderung schon zuvor zur Sicherung von Honoraransprüchen an seinen Prozessbevollmächtigten abgetreten hatte.

Normenkette:

ZPO 240;
Fundstellen
KTS 2000, 381