Gemäß Bauvertrag vom.26.8.91 erbrachte die Klägerin als Subunternehmerin der Beklagten Leistungen, u.a. Pflasterarbeiten bei einem Bauvorhaben der S.
Von Februar bis April 92 stellte die Klägerin hierfür insgesamt 211345,16 DM unter Berücksichtigung von Abschlagszahlungen in Rechnung. Die Beklagte zahlte nicht. Am 7.10.92 erwirkte die Klägerin gegen die Beklagte über diesen Betrag Versäumnisurteil, auf das Bezug genommen wird (Bl. 22 - 24 d.A.).
Nach Zahlung von 38583,70 DM gegen Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft erhob die Beklagte gegen das Versäumnisurteil Teileinspruch in Höhe von 172761,46 DM.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|