OLG Naumburg - Beschluss vom 02.05.2000
5 W 47/00
Normen:
ZPO § 240 ;
Fundstellen:
ZInsO 2000, 505

Unterbrechung eines Rechtsstreits durch Anordnung der Eigenverwaltung

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.05.2000 - Aktenzeichen 5 W 47/00

DRsp Nr. 2005/3628

Unterbrechung eines Rechtsstreits durch Anordnung der Eigenverwaltung

Der Rechtsstreit wird auch dann gem. § 240 ZPO unterbrochen, wenn über das Vermögen einer Partei die Eigenverwaltung angeordnet worden ist. Für die Unterbrechungswirkung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens spielt es keine Rolle, ob ein außenstehender Insolvenzverwalter bestellt oder ausnahmsweise die Eigenverwaltung angeordnet wurde.

Normenkette:

ZPO § 240 ;
Fundstellen
ZInsO 2000, 505