Unterbrechung eines Rechtsstreits durch Anordnung der Eigenverwaltung
OLG Naumburg, Beschluss vom 02.05.2000 - Aktenzeichen 5 W 47/00
DRsp Nr. 2005/3628
Unterbrechung eines Rechtsstreits durch Anordnung der Eigenverwaltung
Der Rechtsstreit wird auch dann gem. § 240ZPO unterbrochen, wenn über das Vermögen einer Partei die Eigenverwaltung angeordnet worden ist. Für die Unterbrechungswirkung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens spielt es keine Rolle, ob ein außenstehender Insolvenzverwalter bestellt oder ausnahmsweise die Eigenverwaltung angeordnet wurde.