BFH - Urteil vom 28.02.2012
VII R 36/11
Normen:
InsO § 35 Abs. 1; InsO § 80; AO § 37 Abs. 1; AO § 218 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 16.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 15202/09

Unterliegen von nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstandenen aber bereits während seiner Dauer begründeten Steuererstattungsansprüchen des Insolvenzschuldners weiterhin dem Insolvenzbeschlag; Geltung der insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote für solche dem Insolvenzbeschlag weiterhin unterliegenden Ansprüche

BFH, Urteil vom 28.02.2012 - Aktenzeichen VII R 36/11

DRsp Nr. 2012/8457

Unterliegen von nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstandenen aber bereits während seiner Dauer begründeten Steuererstattungsansprüchen des Insolvenzschuldners weiterhin dem Insolvenzbeschlag; Geltung der insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote für solche dem Insolvenzbeschlag weiterhin unterliegenden Ansprüche

1. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstandene, aber bereits während seiner Dauer begründete Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners unterliegen weiterhin dem Insolvenzbeschlag, falls mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre Nachtragsverteilung vorbehalten worden ist.2. Für solche dem Insolvenzbeschlag weiterhin unterliegenden Ansprüche gelten die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote.

Normenkette:

InsO § 35 Abs. 1; InsO § 80; AO § 37 Abs. 1; AO § 218 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war Insolvenzverwalterin in dem im November 2003 über das Vermögen des M (Schuldner) eröffneten Insolvenzverfahren. Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 31. Juli 2006 wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben, wobei die Nachtragsverteilung vor und während der Dauer des Insolvenzverfahrens begründeter Ansprüche auf Steuererstattungen vorbehalten blieb.