LAG Hamm, vom 15.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 1344/10
ArbG Paderborn - 4 Ca 88/10 - 02.07.2010,
Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen
BAG, Urteil vom 20.09.2012 - Aktenzeichen 6 AZR 155/11
DRsp Nr. 2012/19602
Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen
Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, hat er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich ua. über die Gründe für die geplanten Entlassungen zu unterrichten. Ob "schriftlich" in diesem Zusammenhang bedeutet, dass die Unterrichtung der Formvorschrift des § 126 Abs. 1BGB genügen muss, kann offenbleiben. Hat der Arbeitgeber die von § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG geforderten Angaben in einem nicht unterzeichneten Text dokumentiert und diesen dem Betriebsrat zugeleitet, genügt die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen, um einen etwaigen Schriftformverstoß zu heilen.Orientierungssätze:
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