Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrages einer Grundschuld
BGH, Beschluß vom 28.09.1989 - Aktenzeichen V ZB 17/88
DRsp Nr. 1992/1706
Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden Teilbetrages" einer Grundschuld
»a) Die Erklärung des Grundstückseigentümers, sich und den jeweiligen Eigentümer wegen eines "zuletzt zu zahlenden Teilbetrages" einer Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, ist eintragungsfähig.b) Im Rahmen des § 1142BGB muß der Eigentümer, sofern nicht der Gläubiger eine Teilleistung annimmt, die fällige Grundschuld in voller Höhe ablösen.«