I.
Die Klägerin verfolgt gegenüber dem Beklagten als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma ... GmbH (im Folgenden Gemeinschuldnerin genannt) den Ausgleich offener Rechnungen für gelieferte Baustoffe.
Der Beklagte wehrt sich gegen die geltend gemachten Forderungen unter Berufung darauf, dass er einzelne Leistungen nicht bestellt und die Klägerin für die in der Anlage K 2 unter I abgerechnete Leistung ein "Aliud" geliefert habe. Im Übrigen hat er die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen erklärt, die ihm aus der Falschlieferung erwachsen seien. Des Weiteren wendet er die Unzulänglichkeit der Insolvenzmasse auch zur Begleichung der Neumasseverbindlichkeiten (Insolvenz in der Insolvenz) ein.
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