Unzulässigkeit einer ohne Begründung eingelegten sofortigen weiteren Beschwerde
OLG Celle, Beschluss vom 04.04.2001 - Aktenzeichen 2 W 37/01
DRsp Nr. 2004/1337
Unzulässigkeit einer ohne Begründung eingelegten sofortigen weiteren Beschwerde
»Eine ohne jede Begründung eingegangene sofortige weitere Beschwerde in Insolvenzsachen ist unzulässig; es ist nicht zu erkennen, was für eine Gesetzesverletzung gerügt werden soll und aus welchen Gründen die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung erforderlich sein soll.«