OLG Celle - Beschluss vom 04.04.2001
2 W 37/01
Normen:
InsO § 7 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp IV(438)348e
InVo 2002, 410
NZI 2001, 379
ZInsO 2001, 418

Unzulässigkeit einer ohne Begründung eingelegten sofortigen weiteren Beschwerde

OLG Celle, Beschluss vom 04.04.2001 - Aktenzeichen 2 W 37/01

DRsp Nr. 2004/1337

Unzulässigkeit einer ohne Begründung eingelegten sofortigen weiteren Beschwerde

»Eine ohne jede Begründung eingegangene sofortige weitere Beschwerde in Insolvenzsachen ist unzulässig; es ist nicht zu erkennen, was für eine Gesetzesverletzung gerügt werden soll und aus welchen Gründen die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung erforderlich sein soll.«

Normenkette:

InsO § 7 Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp IV(438)348e
InVo 2002, 410
NZI 2001, 379
ZInsO 2001, 418