Die Klägerin hat am 19.07.2012 Anfechtungsklage gegen den Abgabenbescheid vom 28.06.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.06.2012 erhoben.
Bereits mit Beschluss vom ... 2012 hatte das Amtsgericht C (Az.: ...) über das Vermögen der Klägerin das Insolvenzverfahren eröffnet. Der vor diesem Hintergrund um Stellungnahme gebetene Insolvenzverwalter hat mit Schriftsatz vom 27.11.2012 mitgeteilt, dass die Klageerhebung nicht genehmigt werde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte Bezug genommen.
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