I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 06.03.2018 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Urlaubsabgeltung und Arbeitsentgelt, die der Kläger als Masseforderungen im Insolvenzverfahren geltend macht.
Der Kläger war seit 2003 bei der Rechtsvorgängerin und seit 2012 bei der gte B. AG (nachfolgend: Schuldnerin) beschäftigt, zuletzt aufgrund Arbeitsvertrages vom 09.01.2017 als Montageleiter vollzeitig gegen eine Vergütung von 3.900,00 EUR brutto monatlich. Er war Mitglied des bei der Schuldnerin gebildeten Betriebsrats.
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